Home » Gestaltung

Eine kluge Finanzierung für Ihre Gartenanlage

17 Dezember 2009 No Comment

Ein jeder Gartenverein kommt in die Lage, dass größere Investitionen finanziert werden müssen. Das kann der Bau eines Vereinsheimes sein, aber auch die Neuanlage eines modernen und TÜV- gerechten Spielplatzes auf den Gemeinschaftsflächen. Hinzu kommen Versorgungsanlagen, über die die einzelnen Parzellen Wasser und Strom beziehen, und die leider auch kein ewiges Leben haben, sondern nach einem bestimmten Nutzungszeitraum oder beim Auftreten größerer Störungen, bei denen sich eine Reparatur nicht mehr lohnt, ausgetauscht werden müssen Bei all diesen Dingen steht die Frage, wie sich ein Verein am besten darauf vorbereiten kann, dass die dafür anfallenden Kosten für das einzelne Vereinsmitglied nicht zu einer gigantischen finanziellen Hürde werden.

Der Vorstand, der sich besonders gut auf eine Baufinanzierung oder auf einen später in Anspruch zu nehmenden Kredit vorbereiten möchte, der sollte dafür möglichst schon Rücklagen bilden. Dazu benötigt man die Zustimmung der Mitgliederversammlung, bei der es gilt, die Teilnehmer von den Vorteilen einer solchen Vorgehensweise überzeugen zu können, denn man braucht dafür einen Mehrheitsbeschluss. Doch worin liegen die Vorteile der Bildung einer so genannten Rückstellung?

Hat man genügend Vorbereitungszeit bei einer solchen Baufinanzierung, kann man die dafür anfallenden Kosten über die Rückstellungen auf mehrere Jahre verteilen. Man baut so schon im Vorfeld der Investition einen Kapitalstock auf, der auf den späteren Kredit zur Baufinanzierung als Eigenkapital angerechnet wird. Genau wie bei einem anderen gewerblichen und privaten Kredit auch, ist die Höhe der zu zahlenden Zinsen immer von der Eigenkapitalquote abhängig. Je höher der Anteil des Eigenkapitals zuzüglich des Wertes der erbrachten Eigenleistungen ist, desto niedriger werden die Zinsen sein, die von den Banken für eine solche Baufinanzierung erhoben werden.

Außerdem kann man als Vorstand den Mitgliedern klar machen, dass sie einen weiteren wirtschaftlichen Vorteil daraus ziehen, dass die Gelder, die in eine solche Rückstellung fließen, auch Gewinn bringend und sicher angelegt werden können. Bevorzugt werden hier Festgeldkonten mit unterschiedlichen Laufzeiten, weil sie bei deutschen Banken eine vollständige Anlagensicherheit mit guten Renditen verbinden. Durch die Zinseinnahmen können die Kosten für das einzelne Mitglied spürbar gesenkt werden.

Jeder Vorstand ist auch gut beraten, wenn er vor dem Antrag auf einen Kredit für seine Investitionen in der Gartenanlage einen Vergleich aller Angebote durchführt. Hier sollte auch immer mit bedacht werden, dass einerseits von den Kreis- und Landesverbänden für Maßnahmen, die dem Gemeinwohl dienen, auch Fördermittel zur Verfügung gestellt werden können. Werden die Gemeinschaftsflächen der Gartenanlage als Naherholungsgebiet genutzt, erklären sich auch viele Kommunen bereit, bestimmte Vorhaben mit Zuschüssen zu unterstützen. Das kann der Bau eines öffentlichen Spielplatzes sein, aber auch die Schaffung eines behindertengerechten Zugangs zum Vereinsheim.

Handelt es sich bei der Gartenanlage um einen gemeinnützigen Verein, besteht auch die Chance, zinsgünstige Förderkredite bei der KfW zu beantragen. Sie gibt es schwerpunktmäßig für die Nutzung erneuerbarer Energien und die Umstellung auf biologische Kläranlagen. Sie haben den Vorteil besonders günstiger Zinsen und langer Laufzeiten. So fällt die jährliche Belastung des einzelnen Mitglieds deutlich niedriger aus, als wenn man einen Kredit vom allgemeinen Finanzmarkt für die Baufinanzierung der Gartenanlage nimmt. Eine ähnliche Situation ergibt sich, wenn man sich für eine solche Baufinanzierung die Rückendeckung der Bürgschaftsbank oder der Aufbaubank des jeweiligen Bundeslandes holt, über die der Allgemeinheit dienende Maßnahmen ebenfalls gefördert werden können.

Sollte ein solcher geförderter Kredit für die jeweilige Investition nicht möglich sein, kann auch ein herkömmlicher Bankkredit in Anspruch genommen werden. Dazu müssen von den Vereinen die von der Mitgliederversammlung bestätigten Finanzberichte von mehreren Jahren vorgelegt werden. Diese müssen auch ohne Beanstandungen vom Revisor des zuständigen Verbandes abgenommen worden sein. Häufig wird zusätzlich eine Stellungnahme des zuständigen Regionalverbandes eingefordert. Der Antrag auf den Kredit und der dazu gehörige Vertrag müssen von einem Vorstandsmitglied unterzeichnet werden, das beim zuständigen Amtsgericht mit einer Prokura für die Finanzgeschäfte des Vereins eingetragen worden ist.

Leave your response!

Add your comment below, or trackback from your own site. You can also subscribe to these comments via RSS.

Be nice. Keep it clean. Stay on topic. No spam.

You can use these tags:
<a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>

This is a Gravatar-enabled weblog. To get your own globally-recognized-avatar, please register at Gravatar.